AGB & Widerruf


AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Strahl Schliesstechnik GmbH

§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abänderung

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Strahl Schliesstechnik GmbH, im Folgenden „Verwender“ genannt, und dem jeweiligen Kunden.
Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verwender hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern auch für alle zukünftigen Geschäfte im Rahmen der Geschäftsbeziehung, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich mit einbezogen worden sind.
Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch den Verwender an den Kunden und/oder die Erbringung von Werkleistungen.
Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a) individuelle Vereinbarungen
b) diese AGB
c) die gesetzlichen Regelungen.
Die Vertragssprache ist deutsch. Es ist deutsches Recht anzuwenden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch den Verwender an den Kunden und/oder die Erbringung von Werkleistungen und/oder die Erbringung von Dienstleistungen.
Der Vertragsschluss findet wie folgt statt:
a) Bei einem Kauf im Ladengeschäft des Verwenders kommt der Vertrag durch Bezahlung der Ware und Übereignung der Ware durch den Verwender an den Kunden zustande.
b) Der Kunde kann per Post, per E-Mail per Fax oder telefonisch eine Bestellung der Ware vornehmen. Die bestellte Ware ist grundsätzlich im Ladengeschäft des Verwenders abzuholen, sie wird auf Wunsch des Kunden auch versendet.
c) Beauftragt der Kunde die Erstellung eines Werkes, übersendet der Verwender dem Kunden ein Angebot, welches dieser durch Unterzeichnung und Rückübersendung annimmt.
Die jeweils vereinbarten Leistungen des Verwenders sind dem Angebot und/oder eventuellen Zusatzvereinbarungen zu entnehmen. Der Verwender ist berechtigt, sich dritter Personen für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu bedienen.
Der Vertragstext und die AGB werden dem Kunden nach der Bestellung bzw. Beauftragung eines Werkes ausgehändigt und/oder per Email übersandt.

§ 3 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, hat der Kunde diese dem Verwender unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Leistungen und/oder Produkte des Verwenders nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden.
Alle dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag überlassenen Unterlagen, wie z.B. Projektierungen, Zeichnungen, Planungsunterlagen etc. verbleiben bis zum Vertragsschluss im Eigentum des Verwenders. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Verwender erteilt dem Kunden hierfür seine ausdrückliche Zustimmung in Textform. Sollte der Vertrag nicht zustande kommen, sind die Unterlagen unverzüglich an den Verwender herauszugeben.

§ 4 Haftung bei Dienstleistungen

Der Verwender haftet nicht dafür, dass die von dem Kunden beauftragte Dienstleistung zu dem von ihm angestrebten Erfolg führt.

§ 5 Warenverkauf: Leistungsort, Abwicklung, Lieferung, Versandkosten und Gefahrübergang

Leistungsort bei Verkäufen ist stets der Sitz des Verwenders, die Ware ist vom Kunden im Geschäft des Verwenders abzuholen (Holschuld). Bei Abschluss des Kaufvertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig.
Erfolgt auf Wunsch des Kunden ein Versand der Ware, trägt der Kunde die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung des Verwenders.
Der Versand erfolgt per Spedition, Post oder Paketdienst auf Kosten des Kunden.
Wenn der Kunde Unternehmer ist, geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen über, das gilt auch dann, wenn eine Frankolieferung vereinbart ist.
Bei Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang bei Versendungskauf erst bei Übergabe der Ware an den Kunden.
Da die versandte Ware nur bis zu einer Höhe von 100,00 € versichert ist, bietet der Verwender dem Kunden an, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden zusätzlich zu versichern. Wünscht der Kunde diese zusätzliche Versicherung nicht, so besteht Einigkeit, dass sich die Haftung des Verwenders für Schäden (z.B. beschädigte Ware, verloren gegangene Ware, insbesondere verloren gegangene Schlüssel und damit verbunden ein Austausch der Schließanlage) auf 100,- € beschränkt. Etwaige Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich bei Spedition, Post oder Paketdienst anzuzeigen, zusätzlich ist der Verwender unverzüglich zu informieren.
Der Kunde erklärt sein Einverständnis dass bei Versand der Ware seine E-Mail-Adresse bzw. die Emailadresse des Empfängers zwecks Benachrichtigung/Terminabstimmung an das Versandunternehmen weitergegeben wird.

§ 6 Errichtung und Instandhaltung von Anlagen

Für die Montage- und sonstigen Arbeiten gilt, soweit nicht anders in Textform vereinbart worden ist, Folgendes:
Der Kunde ist verpflichtet, dem Verwender freien Zugang zu dem Grundstück bzw. den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen die beauftragten Leistungen zu erbringen sind. Weiter ist der Kunde verpflichtet, den Errichtungsort der Anlage auf eigene Kosten so vorzubereiten, dass der Verwender seine beauftragten Leistungen vertragsgemäß erbringen kann.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Verwender spätestens zu Beginn der Montagearbeiten die erforderlichen Angaben über die Lage der Zu- und Ableitungen wie Strom-, Telefon-, Gas-, Wasser-, Abwasser- und ähnlicher Leitungen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht oder nicht vollständig erfolgen und hierdurch ein Schaden entstehen, stellt der Kunde den Verwender von der Haftung frei.
Die Entsorgung der auszutauschenden Altanlagen oder Teile hiervon ist nicht Bestandteil des Auftrages. Sofern der Verwender die Altanlagen entsorgen soll, ist dies gesondert zu beauftragen.
Soweit keine Pauschalpreise vereinbart worden sind, gelten Vorbereitungs-, Rüst- und Fahrzeiten als Arbeitszeit.

§ 7 Lieferzeiten, Bereitstellungs-/ Ausführungsfristen

Die Lieferzeit von Waren sowie die Bereitstellungs-/Ausführungsfristen ergeben sich aus dem Angebot und beginnen mit dem dort benannten Termin an zu laufen. Sie verlängern sich entsprechend, wenn der Kunde mit den ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen in Verzug gerät.
Gegenüber Unternehmern sind die im Angebot angegebenen Fristen freibleibend.
Der Verwender ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, soweit es für den Kunden zumutbar ist.

§ 8 Kündigung des Werkvertrags durch den Kunden, pauschalierter Schadenersatz

Kündigt der Kunde den Werkvertrag bis zur Vollendung des Werkes, ohne dass der Verwender ihm einen Grund dazu gegeben hat, oder erklärt der Kunde den Rücktritt des Vertrages aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, so verpflichtet er sich, die bereits durchgeführten Leistungen und die angefallenen Kosten zu vergüten, sowie darüber hinaus den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von 10 % des vereinbarten Werklohns zu vergüten. Dem Kunden bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, eine geringere Schadenshöhe nachzuweisen.

§ 9 Abnahme

Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Verwender wird dem Kunden die Fertigstellung des Werkes mitteilen und dieses dem Kunden zum Zwecke der Abnahme zur Verfügung stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht die Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausschließt. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Sofern der Kunde nicht binnen einer Frist von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung des Werkes sowie der Zurverfügungstellung des Werkes durch den Verwender eine Mängelrüge erhebt, gilt die Abnahme als erfolgt.
Bei einer über einen längeren Zeitraum andauernden Herstellung eines größeren Werkes oder der Herstellung mehrerer Werke kann der Verwender den Kunden zu einer Teilabnahme oder zu einer vorläufigen Sichtabnahme jedes einzelnen Werkes, unmittelbar nach dessen Teil-Fertigstellung auffordern.
Die Inbetriebnahme, die förmliche Endabnahme und die Einweisung finden am Tag der Fertigstellung der Leistung statt. Sollte eine Inbetriebnahme am Tag der Fertigstellung nicht möglich sein und diese Verzögerung vom Kunden zu vertreten sein, ist der Verwender berechtigt, zusätzlich entstehende Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Wird keine Abnahme verlangt und hat der Kunde das Werk oder einen Teil des Werkes benutzt, gilt die Abnahme spätestens nach Ablauf von 10 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verwenders.
Wenn der Kunde Unternehmer ist, soll weiterhin Folgendes gelten:
a) Dem Kunden ist es gestattet, die gelieferte Ware zu verarbeiten, mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verwender gehörenden Gegenständen steht diesem Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Gegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt.
b) Für den Fall der Veräußerung der gelieferten Ware oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Verwender ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem Verwender in Rechnung gestellten Betrag dieser gelieferten Ware entspricht. Der dem Verwender abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
c) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der unter diesem Eigentumsvorbehalt abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Verwender weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist der Verwender berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann der Verwender nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretene Forderung verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Dritten verlangen.
d) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verwender zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Verwender auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Dem Verwender steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

§ 11 Zahlungen, Verzug

Die Zahlungsfristen und Zahlungszeitpunkte ergeben sich aus dem Angebot bzw. Auftrag.
Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
Weitergehende Ansprüche des Verwenders wegen Verzug des Kunden bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Datenspeicherung

Der Kunde hat Kenntnis davon, dass der Verwender Daten des Kunden – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig – EDV-mäßig speichert und verarbeitet. Hierzu erteilt der Kunde sein Einverständnis.

§ 13 Preise und gesetzliche Mehrwertsteuer, Preisanpassung

Alle Preisangaben verstehen sich als Bruttopreisangaben, d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die vom Verwender angegebenen Preise beziehen sich ausschließlich auf die im Angebot spezifizierten Waren und Leistungen zu den dort angegebenen Mengen-, Maß-, Spezifikations- und sonstige Leistungseinheiten. Falls der Kunde davon abweichen will, wird der Verwender die Preise entsprechend anpassen. Der Verwender ist weiter berechtigt, die Preise aus den folgenden Gründen anzupassen:

a. starke Wechselkursverschiebungen für importierte Waren oder Sondersteuern, -abgaben und -gebühren, die amtlich erhoben werden,
b. Kostensteigerungen aufgrund behördlicher Maßnahmen,
c. Steigerung der Arbeitskosten und erhöhte Materialkosten,
d. gestiegene Transportkosten, soweit Frachten im Angebotspreis enthalten sind,
e. erhebliche Verzögerungen die der Kunde entweder durch seine Anweisungen oder durch Unterlassen erforderlicher Anweisungen zu verantworten hat.
Über die Preisanpassung wird der Verwender den Kunden unverzüglich in Schriftform informieren.

§ 14 Gewährleistung/Haftung

a. Kaufvertrag
Bei Kaufverträgen haftet der Verwender für Mängel der Waren grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) und – wenn der Kunde Verbraucher ist – des Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
Gegenüber Unternehmern steht dem Verwender das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung zu.

b. Werkvertrag
Bei Werkleistungen übernimmt der Verwender die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten Anforderungen entsprechen, dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährungsfrist für Mängel nach den §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr, sofern der Kunde Unternehmer ist.

c. Software
Den Parteien ist bewusst, dass eine absolut fehlerfreie Erstellung von Software, insbesondere komplexer Softwaresysteme, nach heutigem Stand der Technik nicht bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich ist. Gegenstand der Mangelhaftung von Software ist ein Programm, das für den üblichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch entsprechend der Programmbeschreibung tauglich ist.
Der Kunde gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Anbieter keine Material- und Herstellungsfehler hat. Den Parteien ist bewusst, dass eine Software während der Nutzung ständigen Verbesserungsbestrebungen unterworfen ist und daher u.U. in bestimmten Abständen ein Update erfolgen muss. Dies stellt keinen Mangel dar, sondern ist eine systemimmanente Eigenschaft von Software.
Werden Programme für kundeneigene Hardware eingesetzt, erstreckt sich die Mangelhaftung nur auf die gelieferte Software und nicht auf deren Zusammenwirken mit der vom Kunden beigestellten Hard- und Software.

d. Sonstiges
Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit haben Kunden, die Unternehmer sind, keine Mängelansprüche.
Kunden, die Unternehmer sind, sind verpflichtet, gelieferte Ware, erstellte Werke, installierte Anlagen und Software nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler dem Verwender unverzüglich anzuzeigen.
Im Übrigen teilt der Kunde dem Verwender offenkundige Mängel in Schriftform innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dem Zeitpunkt mit, an dem er den Mangel feststellte. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, erlöschen seine Mängelansprüche vier Wochen, nachdem er den Mangel festgestellt hat, soweit er Unternehmer ist. Dies gilt nicht bei Arglist des Verwenders.
Der Verwender haftet gegenüber Unternehmern grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern dieses Paragraphen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf oder wenn es sich um ein allein von dem Anbieter zu beherrschendes Risiko handelt.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
Gegenüber Unternehmern ist die Mängelhaftung ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht vom Verwender zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung durch den Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen des Verwenders ohne ausdrückliche Genehmigung vornimmt. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die Einflüsse und oder die unsachgemäße Nutzung und/oder jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel sind.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 15 Höhere Gewalt

Der Verwender ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 16 Rücktritt

Der Verwender ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verwenders für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verwender wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.
Der Verwender behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
Der Verwender kann weiter vom Vertrag zurücktreten wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder wenn die Kreditwürdigkeit entfällt (Nichteinlösung fälliger Schecks, Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft, Nichtversicherbarkeit bei der Kreditversicherung etc.) bzw. hinsichtlich des Vermögens des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.

§ 17 Schlussbestimmungen

Auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Sofern die Parteien Unternehmer sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes des Verwenders als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Stand: 23.02.2022

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